MTB-ERDA.DE Forum
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Helm macht Sinn!!!

2 verfasser

Nach unten

Helm macht Sinn!!! Empty Helm macht Sinn!!!

Beitrag  DirkK Mi 19 Jun 2013 - 10:58

Erleidet ein Fahrradfahrer, der ohne Helm unterwegs ist, bei einer Kollision mit einem sich



verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer eine Kopfverletzung, die ein Fahrradhelm verhindert



oder gemindert hätte, so muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines



Helms anrechnen lassen. Das hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts



mit Urteil vom 5. Juni 2013 entschieden (Az.: 7 U 11/12).


Die aus Glücksburg stammende Klägerin befand sich mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, als für sie



unvermittelt die Fahrertür eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Personenkraftwagens geöffnet wurde.


Schwere Kopfverletzung


Bei der anschließenden Kollision stürzte die Frau auf den Hinterkopf. Dabei erlitt sie eine schwere Schädel-



Hirnverletzung, die einen mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt erforderte. Sie ist bis heute nicht



vollständig genesen. Auch ihre berufliche Wiedereingliederung ist noch nicht abgeschlossen.



Mit ihrer gegen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin eingereichten Klage



begehrte die Fahrradfahrerin die Feststellung, dass ihr alle aus dem Unfall entstandenen Schäden



einschließlich Folgeschäden zu ersetzen sind. Sie forderte insbesondere auch die Zahlung eines



angemessenen Schmerzensgeldes.



Doch damit hatte die Radlerin nur bedingt Erfolg. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gab ihrer Klage



nur zum Teil statt.


Mitverschulden


Nach den Feststellungen eines von dem Gericht beauftragten Sachverständigen wären die Kopfverletzungen



der Klägerin wesentlich geringer ausgefallen, wenn sie einen Fahrradhelm getragen hätte. Sie muss sich



daher ein Mitverschulden an ihren Verletzungen anrechnen lassen, welches die Richter mit einer Quote von



20 Prozent bemaßen.



Denn dass ein Fahrradhelm einen wesentlichen Schutz vor Kopfverletzungen darstellt, kann nach Ansicht



der Richter nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Aufgrund der Fallhöhe und der fehlenden Möglichkeit,



sich abzustützen, sind Radfahrer ihrer Meinung nach nämlich besonders gefährdet, Kopfverletzungen zu



erleiden. Gerade dagegen soll ein Helm schützen. Die Anschaffung eines Helms ist Fahrradfahrern daher



zumutbar, so das Gericht.



Nach Ansicht der Richter kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen



werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm



tragen wird. „Denn ein Fahrradfahrer weiß, dass er sich im öffentlichen Straßenverkehr einem besonderen



Verletzungsrisiko aussetzt.“
DirkK
DirkK
Stammfahrer
Stammfahrer

Anzahl der Beiträge : 273
Anmeldedatum : 30.05.12
Alter : 52
Ort : Erda

Nach oben Nach unten

Helm macht Sinn!!! Empty Re: Helm macht Sinn!!!

Beitrag  Opa W Fr 21 Jun 2013 - 11:36

Mit dem MTB in die Alpen der Bericht:

Letzer Tag in München:
In Richtung Marienplatz radelte ich auf dem Radweg so vor mich hin, bis sich bei einem parkenden Mercedes die rechte Tür vor mir öffnete und ich den crash nicht verhindern konnte. „Schitt-Schitt“. Werner und MTB schlugen auf dem Bordstein auf und waren lädiert. Helm macht Sinn!!! 116565 
Der Typ (auch noch ein Polizist) hat sich dann mächtig um mich gesorgt. Was soll`s, werde ihm dann noch `ne Rechnung schicken. Helm macht Sinn!!! 793413 


Natürlich mit Helm!!!!!
Opa W
Opa W
Stammfahrer
Stammfahrer

Anzahl der Beiträge : 445
Anmeldedatum : 13.05.10
Alter : 72
Ort : Königsberg

http://www.auto-scherer.de

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten